Sicherheit

Sicherheitstipps beim Radfahren

• Die Fahrrad- und Wandertouren erfolgen fast ausschließlich auf gut ausgebauten Radwegen oder verkehrsberuhigten Straßen • Fahrrad- und Wandertouren von Schulklassen oder Jugendgruppen werden durch die Lehrkraft/BetreuerIn und einen Guide beaufsichtig

Rechtliche Bestimmungen zu schulischen Fahrradaktivitäten in Baden-Württemberg:

• Keine gesetzliche Helmpflicht, aber schulintern kann sie festgelegt werden • Kultusministerium: Generell starke Förderung des schulischen Radverkehrs

Verwaltungsvorschrift – Außerunterrichtliche Veranstaltung der Schulen

• „Die Schule trägt die Verantwortung dafür, daß Art und Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen den genannten pädagogischen Zielen und Vorgaben unmittelbar und eindeutig dienen und auf den Erkenntnisstand und die Belastbarkeit der Schüler abgestimmt sind (…). • „Die an den Veranstaltungen teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen müssen den vorauszusehenden Anforderungen gewachsen und über ihre Pflichten informiert sein (…) “ (Radschlag 2010).

Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Helmpflicht:

1.) „Es gibt weder eine gesetzliche (StVO, StVZO) noch eine unfallversicherungs-rechtliche Helmbenutzungspflicht. 2.) In den Schulgesetzen findet sich diese ebenfalls bundesweit nicht. 3.) Über die BW-Multiplikatoren für Verkehrserziehung wird vermittelt, dass die Regelung schulintern getroffen bzw. vorgegeben werden muss (…). 4.) Im Rahmen der Radverkehrsförderung Baden-Württemberg hat der „Runde Tisch Radverkehr“ Handlungsempfehlungen erarbeitet, die auf der Homepage des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Baden-Württemberg zu finden sind (…). Alle Informationen zur schulischen Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.lis-in-bw.de > Projektgruppe Verkehr und Mobilität > Schulische Radverkehrsförderung“ (Radschlag 2010).

Allg. Motto: Zusammen losfahren und miteinander ankommen!

Die wichtigsten Regeln:

• Gleichmäßig und stetig treten • Keine abrupten Richtungsänderungen vornehmen • Schauen → auf Vordermann, -frau, Straße und Verkehr • Warnen → klare Zeichen geben für die Nachfolgenden • Bremsen → nur wenn unbedingt notwendig • Beim Anhalten Fahrbahn freilassen • Beim Verlassen der Gruppe vorher abmelden • Beim Bergfahren fährt jeder seinen eigenen Rhythmus und oben wird gewartet • Bei größeren Gruppen fährt eine Person/BetreuerIn mit einer anderen Person am Schluss • Rücksichtnahme auf andere Gruppenmitglieder

Zeichen beim Radfahren und was sie bedeuten:

• Arm waagrecht ausstrecken: Abbiegen. Beim Einbiegen in eine Straße oder beim Queren einer Straße durch rufen Hinweise auf Verkehrssituation nach hinten weitergeben • Hand/Arm hochstecken: Achtung! Langsamer werden, eventuell halten • Mit dem Zeigefinger nach seitlich unten zeigen: Auf ein Hindernis aufmerksam machen, wie Loch, Stein oder ein anderer größerer Gegenstand • Achtung oder Vorsicht rufen: Hinweis auf ein Hindernis oder sonstige kritische Situationen direkt voraus oder wenn zum Zeigen keine Zeit mehr übrig ist. Vor allem wenn man selbst beide Hände am Lenker braucht. • Hand hinter Sattel wiederholt nach innen schwenken: Zum Ausweichen um ein Hindernis, wie parkende Autos, Pfosten usw. auf der entsprechenden Seite auffordern. • Nebeneinander – in Reihe Fahren: Wenn es die Verkehrsverhältnisse erlauben, kann man nebeneinander fahren, sonst hintereinander. Die Abstände nicht zu groß werden lassen, damit die TeilnehmerInnen für andere noch als Gruppe erkennbar sind.

Literaturverzeichnis:

Radschlag 2010: Aufsteigen und losfahren – Rechtliche Bestimmungen bei schulischen Fahrradaktivitäten